Landtagsanfrage bezüglich Open Source
Die Landtagsfraktion der Grünen hat auf Anregung der DPS eine Anfrage bezüglich "freie Software" (Open Source) gestellt. Im Folgenden der Text der Landtagsanfrage.
In letzter Zeit häufen sich die Meldungen, dass große Städte, Länder und Staaten die Computer in ihren Verwaltungen auf sogenannte freie und offene Betriebssysteme und Anwendungsprogramme (Open-Source-Software) umgestellt haben. Die Gründe hierfür sind meistens: größere Hersteller-Unabhängigkeit, offene Datenaustauschformate, Förderung des Wettbewerbs auf dem Software-Markt und vor allem (mittel- und langfristige) Kosteneinsparungen. Das deutsche Innenministerium hat im letzten Sommer einen Leitfaden veröffentlicht, damit die öffentlichen Verwaltungen flexibel entscheiden können, ob sie Open-Source-Software nutzen wollen. Auch das italienische Ministerium für Innovation hat kürzlich eine Richtlinie erlassen, die sich mit dem Einsatz von Open-Source-Software in der öffentlichen Verwaltung auseinander setzt (Direttiva del Ministero per l'Innovazione e le Tecnologie del 19 dicembre 2003, „Sviluppo ed utilizzazione dei programmi informatici da parte delle pubbliche amministrazioni“).
Aus Südtirol hat es Meldungen gegeben, dass der Südtiroler Gemeindenverband verstärkt Linux-Server und Open-Source-Software einsetzen will.
Da also die Vorteile der OSS auf der Hand liegen, ersuchen die unterfertigten Landtagsabgeordneten den zuständigen Landesrat um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
- Ist der Einsatz von Open-Source-Software in der Landesverwaltung geprüft worden?
Wenn Ja, zu welchen Schlussfolgerungen ist man gekommen?
- Welche weiteren Schritte beabsichtigt man in dieser Hinsicht zu unternehmen?
Bozen, 12.03.2004
Sepp Kußtatscher
Cristina Kury
Hans Heiss
Die Antwort von Landesrat Hans Berger
08/05/2004
Antwort auf Anfrage Nr. 409/04
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Frau und sehr geehrte Herren Abgeordnete,
mit Bezug auf betreffgenannte Anfrage möchte ich zunächst – um Begriffsverwirrungen zu vermeiden – klarstellen, dass in der Informationstechnik zumeist der Begriff „Free Software“ verwendet wird und weniger jener der „Open Source“. Dies deshalb, weil durchaus auch Unternehmen, wie etwa Microsoft, mittlerweile den Source-Code zur Verfügung stellen. Von „Free Software“ spricht man dann, wenn die vier Grundfreiheiten garantiert sind, also die Freiheit, ein Programm zu verwenden, es zu studieren, zu verändern und weiterzugeben. Soviel der Klarheit halber.
Zur Frage der Überprüfung eines Einsatzes von „Free Software“ in der Landesverwaltung kann ich Ihnen mitteilen, dass die Fachrichtung Informatik der Freien Universität Bozen damit beauftragt worden ist, Voraussetzungen und Folgen einer eventuellen Einführung von Linux und Open Office auf PC zu analysieren und einen Test auf rund 100 Arbeitsplätzen durchzuführen. Test und Analyse sind derzeit im Gange weshalb noch keine Ergebnisse vorgelegt werden können.
Klar ist, dass im Rahmen der Überlegungen zum Ausbau und zur Verbesserung des Informatik- und Informationssystems der Landesverwaltung Free-Software-Lösungen eine wichtige Rolle spielen werden, wobei natürlich im Einzelfall abgewogen werden muss, inwieweit der Einsatz vom informatischen, organisatorischen und finanziellen Standpunkt sinnvoll ist und die Kontinuität der Dienste sichergestellt werden kann.
In der Hoffnung, Ihre Fragen damit erschöpfend beantwortet zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.
- Hans Berger -
Kommentar der DPS
Die oben wiedergegebene Antwort des Landesrats ist - leider, aber nicht unerwartet - recht dürftig ausgefallen.
Zunächst kann aber die "Klarstellung" von LR Berger, wonach in der Informationstechnik zumeist der Begriff "Free Software" verwendet wird und weniger jener der "Open Source", nicht unwidersprochen bleiben, weil sie schlichtweg falsch ist.
Richtig ist vielmehr, dass - für die Software, um die es in der betreffenden Landtagsanfrage geht - korrekterweise der Ausdruck Open Source bzw. Open Source Software (OSS) zu verwenden ist, und zwar aus folgenden Gründen:
- Der entscheidende Unterscheidungsfaktor bezüglich "Rechtsstatus" der verschiedenen Software ist gerade der "offene Quellcode", der nicht nur die freie Benutzung und Weitergabe, sondern eben auch die uneingeschränkte Veränderbarkeit (Anpassungen und Derivate) zulassen muss (weitere Details dazu z.B. hier).
Die Tatsache, dass Microsoft - wie LR Berger schreibt - mittlerweile den Quellcode zur Verfügung stellt, ist in diesem Zusammenhang völlig irrelevant, weil Microsoft erstens nur Teile des Codes und diese nur an bestimmte Gruppen (z.B. staatliche Einrichtungen) vergeben hat, und zweitens gerade Microsoft (aber auch andere Hersteller nicht-quelloffener Software) keinesfalls die uneingeschränkte Veränderbarkeit zulässt. - Der Ausdruck "Free Software" wäre weiters leicht mit "Freeware" zu verwechseln, wobei letzterer Begriff jedoch eine ganz andere Bedeutung hat (Freeware ist u.a. nie quelloffen).
- Schließlich braucht man sich nur ein bisschen im Internet umzuschauen, um zu erkennen, dass für unsere Belange der Ausdruck "Open Source" korrekt und allgemein üblich ist.
Ein paar Beispiele:
- die lobenswerte, ganz auf unserer Linie liegende Initiative der österreichischen Grünen;
- die zuständige Assessorin der Region Toscana in einer Klarstellung bezüglich dem einschlägigen Regionalgesetz zur Förderung der Informationsgesellschaft;
- usw.
Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass "technisch" von "Open Source" gesprochen werden sollte (und auch auf der ganzen Welt - außer in LR Bergers Ämtern - gesprochen wird), aus "politischen" Gründen teilweise aber auch der Ausdruck "Free Software" benutzt wird (wohl um die "Freiheit" - engl. freedom - zu betonen).
So viel zu Bergers besserwisserischer "Klarstellung"; in der Sache ist festzustellen, dass die Landesregierung leider wieder einmal der Zeit hinterherhinkt und, anstatt flink mutige Zeichen zu setzen, sich in mühseliger Schreibtischathletik verzettelt. Dies ist umso ärgerlicher, als gerade in diesem Bereich ein enormes Spar- und Innovationspotential liegt: die durch den Einsatz von OSS eingesparten Geldmengen könnten z.B. dem Sozialbereich zugute kommen sowie einen erstrebenswerten Technologieschub - auch in der Mentalität der Südtiroler Wirtschaftstreibenden - bewirken.
Dabei brauchte man nur ein wenig über die Grenzen zu blicken und einfach dem guten Beispiel z.B. der Stadt München zu folgen; hierzu bedürfte es allerdings eines etwas weiteren geistigen Horizonts, welcher der Landesregierung und dem zuständigen Landesrat aber anscheinend abgeht.
Für den Vorstand der DPS:
Johann Gruber
Der Instanzenweg der Anfrage findet sich auf der Homepage des Südtiroler Landtags.